Rahmenbedingungen Kt. Bern
Im Kanton Bern besteht eine Bewilligungspflicht für private Schulung. Die Rahmenbedingungen dazu sind auf der
Website der Erziehungsdirektion Bern in einem Merkblatt erhältlich.
Starten
Wer starten will, braucht zuerst eine stufengerecht pädagogisch ausgebildete Person (Person mit Lehrdiplom), die
die
Familie anleitet, sofern die Eltern nicht selber über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Danach muss das
regionale
Schulinspektorat kontaktiert werden, um das Bewilligungsformular zugeschickt zu bekommen. Die Bewilligung wird in den meisten Fällen erst nach einem Besuch des zuständigen Inspektors/der Inspektorin erteilt. Dieser Prozess kann bis zu vier Monaten dauern und wird eventuell nur auf Semesterende bewilligt. Nach Erhalt der Bewilligung muss innerhalb von zwei Wochen der Privatunterricht der örtlichen Schulkommission gemeldet werden.
Verbindliche Grundlage ist der Lehrplan 21, Ausgabe Kanton Bern.
In der Wahl der Lehrmittel, der Lehr- bzw. Lernmethoden und Stundenanzahl zur Erreichung der Ziele
sind die privat schulenden Familien grundsätzlich frei. Die offiziellen Lehrmittel sind nicht uneingeschränkt
für
den Individualunterricht geeignet. Sie können jedoch praktisch sein als Leitfaden, ob die geforderten
Inhalte/Kompetenzen abgedeckt werden.